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Für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2006 ans Netz gehen, gelten folgende Vergütungen für einen garantierten Zeitraum von zwanzig Jahren.
Jährlich nimmt die Vergütung für Neuanlagen um fünf Prozent ab. Sollte eine Anlage also erst 2007 ans Netz gehen, ist die für zwanzig Jahre garantierte Vergütung jeweils um fünf Prozent geringer.
Photovoltaikanlagen die auf Freiflächen installiert sind erhalten je Kw/h 41,2 Cent
Photovoltaikanlagen auf Dächern, bis maximal 30 Kwp erhalten je Kw/h 51,8 Cent
Photovoltaikanlagen auf Dächern, größer als 30 Kwp erhalten für
die Leistung die über 30 Kwp liegt je Kw/h 49,3 Cent
Photovoltaikanlagen auf Dächern, mit über 100 Kwp Leistung, erhalten
für den Anteil über 100 Kwp je Kw/h 48,7 Cent
An Fassaden installierte Photovoltaikanlagen erhalten zusätzlich je Kw/h 05,0 Cent
Ab dem 01.01.07 verringert sich die Vergütung, um jeweils fünf Prozent, abgesehen von dem Zuschuss für die an Fassaden installierten Solarplatten.
Die Vergütung wird anteilig bezahlt. Eine Anlage hat 60 KWp, für den prozentualen Anteil, den die 30 KWp ausmachen, erhält der Betreiber die Vergütung von 51.8 Cent, für den prozentualen Anteil der übrigen 30 KWp, erhält er 49.3 Cent
Das ergibt eine durchschnittliche Vergütung von 50.55 Cent je KW/h
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