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Das fermentierte Substrat hat nun für die Gewinnung von Biogas keine nennenswerte Bedeutung mehr. Durch die Fermentierung haben sich allerdings die Nährstoffkonzentrationen im Verhältnis zu der ursprünglich verwendeten Masse deutlich erhöht und ergibt so einen wertvollen Dünger. Außerdem kann im wesentlichen auf die Ausbringung von Mineraldüngern und Pestiziden verzichtet werden.
Da der Nährstoffgehalt von den eingesetzten Rohstoffen abhängig ist und diese bei der Biogasproduktion sehr vielfältig sein können bzw. ständig wechseln, ist eine genaue Nährstoffangabe des Substrates nicht möglich. Diese lässt sich meist nur mit einer genauen Untersuchung ermitteln.
Die Gärreste sind im Bezug auf die Ausbringung zu behandeln wie Gülle. Im umgekehrten Schluss ist für die Abnahme solcher Düngemittel unbedingt auf die entsprechende Kennzeichnung in Bezug auf die Düngemittel-Verordnung zu achten.
Zu beachten ist die Schadstoffbelastung des Düngesubstrates. So kann vor allem beim Fermentieren von Schweinegülle ein erhöhter Schwermetallgehalt entstehen. Im Bezug darauf bzw. der potenziell risikoreichen Stoffe wie Straßenbegleitgrün ist die Bioabfall-Verordnung zu beachten.
Werden die Restsubstrate weitergegeben oder verkauft, ist die Regelung für das Inverkehrbringen von Düngemitteln zu beachten.
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