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Netzanschluss:

Eine der wichtigsten und grundlegendsten Fragen ist die nach dem Netzanschluss für die Einspeisung des produzierten Stroms. Sie sollte unbedingt vorab geklärt werden. Wenn festgelegt wurde, über welche elektrische Leistung die Anlage verfügt, kann die verantwortliche Netzbetreiberfirma kontaktiert werden. Dies geschieht meist schriftlich und soll abklären, wo die Biogasanlage ans Stromnetz angeschlossen werden kann und welche Kosten dieser Anschluss verursacht. Viele Netzbetreiber haben hierfür mittlerweile schon standardisierte Formulare vorbereitet.
Vor der Anfrage nach dem geeigneten Netzanschluss sollte unbedingt geklärt werden, ob die Anlage eventuell auf eine höhere elektrische Leistung ausgebaut wird. Es ist sinnvoll diese Leistung für die Anfrage heranzuziehen, da es eventuell sein könnte, dass die aufgestockte Leistung nicht am selben Punkt in das Netz eingespeist werden kann wie die ursprüngliche. So würde sich nach kurzer Betriebszeit das Problem ergeben, dass in einen anderen Netzanschluss investiert werden müsste.

Diese Anfrage verursacht möglicherweise Kosten, da der Netzbetreiber nur dazu verpflichtet ist, die entsprechenden Informationen innerhalb von acht Wochen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Lässt er allerdings eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, werden die Kosten hierfür häufig in Rechnung gestellt.
Die Anschlussfrage sollte grundsätzlich im Vorfeld geklärt werden. Es ist durchaus möglich, dass der Betreiber selbst für die Verlegung verantwortlich ist und deshalb eventuell die Genehmigung vom Grundstückseigentümer einholen muss, durch deren Anwesen die Leitung gelegt werden soll.
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